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DIE FIRMENPENSION FÜR UNTERNEHMER ODER MANAGER

Gerade wertvolle Mitarbeiter mit hohen Gehältern erwartet in ihrem Ruhestand eine dramatische Lücke zwischen dem gewohnten Einkommen und der staatlichen Pension. Bei Unternehmern und Selbständigen fällt diese Lücke noch größer aus als bei Angestellten. Frühere Selbstständige bzw. Unternehmer beziehen derzeit im Schnitt eine Alterspension von € 1.250, wovon noch Sozialversicherung und Steuern abgeführt werden müssen.

Wenn heute Liquidität vorhanden ist, dann soll auch heute vorgesorgt werden. Und zwar mittels „Pensionszusage“ (=Firmenpension).

Die Pensionszusage wird zwischen dem Unternehmen und einem Begünstigten, zum Beispiel dem Geschäftsführer bzw. einem besonders wichtigen Mitarbeiter abgeschlossen. Das Unternehmen verpflichtet sich dabei zur Zahlung einer Rentenleistung bei Pensionsantritt des Begünstigten.
Um diese Leistung auch erfüllen zu können, wird eine Ansparung abgeschlossen. Diese bietet ausreichende Liquidität zur Erfüllung der Pensionsvereinbarung. Es ist sinnvoll, planbare, gleich bleibende Beiträge aus der Firma heraus anzusparen.

Wir helfen Ihnen dabei, Firmenpensionen für Sie als Unternehmer oder für einzelne herausragende Mitarbeiter einzurichten und mit den besten Produkten zu belegen. Gerne stimmen wir uns dazu mit Ihrem Steuerberater ab.

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